Ich bin seit 2002 als gesetzlicher Berufsbetreuer von verschiedenen Betreuungsgerichten in Hamburg und Norddeutschland bestellt.
Das Betreuungsrecht hilft erwachsenen Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Unterstützung anderer angewiesen sind.
Das Betreuungsrecht regelt, für welche Aufgaben vom Gericht eine gesetzliche Betreuung bestellt wird. Das Betreuungsrecht dient dazu, den betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge zu gewähren, ihnen zugleich aber auch ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung zu erhalten. Das persönliche Wohlergehen des hilfsbedürftigen Menschen steht dabei im Vordergrund. Mit der Betreuung soll sich zwischen Betreutem und Betreuer ein Kooperations- und Vertrauensverhältnis entwickeln, um die Vertretung der Interessen und Aufgaben des Betreuten zu gewährleisten.